Rechtliches
Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Vertrag nach Art. 28 DSGVO zwischen dem Kunden („Verantwortlicher“) und der ella Verlag und Medien GmbH, Headquarters Hürth 3, 50354 Hürth, E-Mail office@ella-verlag.com („earpaper“, „Auftragsverarbeiter“). Er ist Anlage zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von earpaper und gilt, sobald der Kunde diese akzeptiert.
§ 1 Gegenstand, Dauer, Art und Zweck
- earpaper verarbeitet personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden, um den Dienst nach den AGB zu erbringen: Texte vertonen, Podcast-Folgen erstellen, Audios und Feeds bereitstellen, Werbespots einbauen und Abrufe zählen.
- Die Verarbeitung dauert so lange wie der Hauptvertrag, zuzüglich der Löschfrist nach § 8.
- Daten und betroffene Personen:
| Datenart | Betroffene | Zweck |
|---|---|---|
| Namen, Zitate und weitere Angaben zu Personen in Artikeln, Newslettern und Werbespots | In den Inhalten genannte Personen, Autorinnen und Autoren | Vertonung, Zusammenfassung, Veröffentlichung |
| Autorenname, Kategorien, Schlagworte, Veröffentlichungsdatum | Autorinnen und Autoren des Kunden | Regeln, Auswahl, Anzeige |
| IP-Adresse und Browser-/App-Kennung beim Abruf, daraus ein täglich wechselnder Hashwert | Hörerinnen und Hörer der Player und Podcasts | Ausliefern der Audios, Zählen von Downloads und Abspielungen |
| Name, E-Mail-Adresse, Rolle, Anmeldedaten | Mitarbeitende des Kunden mit Zugang zum Dashboard | Kontoverwaltung, Support |
| Name und Kontaktangaben von Werbekunden, Kampagnendaten | Ansprechpartner der Werbekunden des Kunden | Podcast-Werbung, Berichte |
- Besondere Kategorien personenbezogener Daten (Art. 9 DSGVO) verarbeitet earpaper nur, soweit sie in Inhalten des Kunden enthalten sind; der Kunde entscheidet darüber in eigener Verantwortung.
- Die IP-Adresse von Hörern wird nicht dauerhaft gespeichert. earpaper bildet daraus zusammen mit der Gerätekennung und einem geheimen, täglich wechselnden Wert einen Hashwert, der nur für die Zählung genutzt wird. Die Hashwerte bleiben für die Dauer des Vertrags gespeichert, damit Abrufzahlen nachvollziehbar sind, und werden mit den übrigen Inhalten nach § 8 gelöscht.
§ 2 Weisungen
- earpaper verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Kunden, es sei denn, earpaper ist gesetzlich zu einer anderen Verarbeitung verpflichtet; dann teilt earpaper dies dem Kunden vorher mit, soweit das Gesetz es nicht verbietet.
- Die Weisungen ergeben sich aus diesem Vertrag, den AGB und den Einstellungen, die der Kunde im Dashboard vornimmt (z. B. Regeln, Zeitplan, Löschungen). Weitere Weisungen erteilt der Kunde in Textform.
- Hält earpaper eine Weisung für rechtswidrig, weist earpaper den Kunden unverzüglich darauf hin und darf die Ausführung bis zur Klärung aussetzen.
§ 3 Pflichten von earpaper
- earpaper verpflichtet alle Personen, die Zugang zu den Daten haben, auf Vertraulichkeit, soweit sie nicht einer gesetzlichen Schweigepflicht unterliegen.
- earpaper trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO, die in der Anlage beschrieben sind. earpaper darf sie weiterentwickeln, solange das Schutzniveau nicht sinkt.
- earpaper verarbeitet die Daten nicht für eigene Zwecke und nutzt Inhalte des Kunden nicht zum Training von KI-Modellen. Ausgenommen sind anonymisierte, aggregierte Nutzungsstatistiken.
- Ansprechpartner für den Datenschutz: office@ella-verlag.com.
§ 4 Unterstützung des Kunden
- earpaper unterstützt den Kunden mit geeigneten Maßnahmen dabei, Anfragen betroffener Personen zu beantworten (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch). Erreicht eine solche Anfrage earpaper direkt, leitet earpaper sie unverzüglich an den Kunden weiter.
- earpaper unterstützt den Kunden bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und Konsultationen der Aufsichtsbehörde, soweit dies die Verarbeitung durch earpaper betrifft.
- Unterstützung, die über die Funktionen des Dashboards hinausgeht und nicht durch einen Verstoß von earpaper veranlasst ist, kann earpaper nach Aufwand berechnen.
§ 5 Meldung von Datenschutzverletzungen
earpaper meldet dem Kunden eine Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, möglichst innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnis, in Textform. Die Meldung enthält, soweit bekannt, Art der Verletzung, betroffene Daten und Personen, wahrscheinliche Folgen und ergriffene Maßnahmen. earpaper unterstützt den Kunden bei dessen Meldepflichten nach Art. 33 und 34 DSGVO.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
- Der Kunde genehmigt den Einsatz der folgenden Unterauftragsverarbeiter. earpaper schließt mit jedem einen Vertrag, der mindestens das Schutzniveau dieses Vertrags sichert.
| Dienstleister | Leistung | Ort der Verarbeitung | Garantie bei Drittland |
|---|---|---|---|
| Supabase Inc. | Datenbank, Speicher für Audios, Anmeldung | Frankfurt am Main (AWS eu-central-1) | Standardvertragsklauseln |
| Hetzner Online GmbH, Gunzenhausen | Betrieb der Server | Rechenzentrum in Deutschland | entfällt (kein Drittland) |
| ElevenLabs | Sprachsynthese der Texte | USA und weitere Standorte | EU-US Data Privacy Framework oder Standardvertragsklauseln |
| Anthropic Ireland, Limited | Zusammenfassungen, Themenüberblick, Titel und Shownotes | Irland, Verarbeitung auch in den USA möglich | Standardvertragsklauseln; kein Training mit Kundeninhalten |
- Zahlungsabwicklung (Stripe) und die Podcast-Plattformen, bei denen der Kunde seinen Feed einreicht (Apple, Spotify u. a.), sind keine Unterauftragsverarbeiter von earpaper: Stripe handelt für die Zahlung als eigener Verantwortlicher, die Plattformen werden vom Kunden selbst beauftragt.
- earpaper informiert den Kunden mindestens vier Wochen vorher in Textform über neue oder ersetzte Unterauftragsverarbeiter. Der Kunde kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund innerhalb dieser Frist widersprechen. Finden die Parteien keine Lösung, kann der Kunde den Vertrag zum Zeitpunkt des Wechsels kündigen.
- Übermittlungen in Drittländer erfolgen nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses oder von Standardvertragsklauseln.
§ 7 Nachweise und Kontrollen
- earpaper stellt dem Kunden auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus diesem Vertrag erforderlich sind, insbesondere die aktuelle Beschreibung der Maßnahmen und die Liste der Unterauftragsverarbeiter. Nachweise der Unterauftragsverarbeiter (z. B. Zertifizierungen nach ISO 27001 oder SOC 2) gelten als geeigneter Nachweis.
- Der Kunde darf Kontrollen vor Ort nach Anmeldung mit einer Frist von mindestens vier Wochen während der Geschäftszeiten durchführen, höchstens einmal im Jahr, es sei denn, ein konkreter Anlass besteht. Die Kontrolle darf den Betrieb nicht unverhältnismäßig stören. Prüfer verpflichten sich zur Vertraulichkeit.
- Den Aufwand für Kontrollen ohne Anlass trägt der Kunde.
§ 8 Löschung und Rückgabe
- Nach Ende des Hauptvertrags kann der Kunde seine Audios und Inhalte innerhalb von 30 Tagen über das Dashboard exportieren. Danach löscht earpaper alle personenbezogenen Daten des Kunden, einschließlich Texten, Audios, Feeds und Abrufdaten, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht.
- Sicherungskopien werden im Rahmen der regulären Rotation nach spätestens 30 Tagen gelöscht.
- Bei Unterauftragsverarbeitern gelten deren Löschfristen; earpaper veranlasst die Löschung, soweit diese es ermöglichen.
- Auf Anfrage bestätigt earpaper die Löschung in Textform.
§ 9 Haftung
Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO. Im Innenverhältnis gelten die Haftungsregeln der AGB, soweit Art. 82 DSGVO nicht zwingend etwas anderes bestimmt.
§ 10 Schlussbestimmungen
- Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag den AGB vor, soweit es um den Schutz personenbezogener Daten geht.
- Änderungen bedürfen der Textform. Es gilt deutsches Recht; Gerichtsstand ist Köln.
- Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der übrige Vertrag wirksam.
Anlage: Technische und organisatorische Maßnahmen
| Bereich | Maßnahme |
|---|---|
| Vertraulichkeit: Zutritt | Kein eigenes Rechenzentrum; physische Sicherheit bei den Hosting-Anbietern mit deren Zertifizierungen |
| Vertraulichkeit: Zugang | Anmeldung am Dashboard nur mit persönlichem Konto und Passwort; Server- und Datenbankzugänge nur für benannte Administratoren |
| Vertraulichkeit: Zugriff | Jede Abfrage ist auf die Daten des eigenen Kunden beschränkt; Zeilenrechte (Row Level Security) in der Datenbank; Plattform-Administration nur für eingetragene Administratoren; Schlüssel für Plugin und API je Kunde |
| Trennung | Logische Trennung aller Daten nach Kunde; getrennte Speicherpfade je Kunde |
| Pseudonymisierung | IP-Adressen von Hörern werden nur als täglich wechselnder Hashwert gespeichert |
| Integrität: Weitergabe | Verschlüsselte Übertragung (TLS) für alle Verbindungen zu Dashboard, Schnittstellen, Datenbank und Dienstleistern; Verschlüsselung der gespeicherten Daten beim Hosting-Anbieter |
| Integrität: Eingabe | Protokollierung von Vertonungen, Freigaben und Fehlern; Änderungsverlauf im Code-Repository |
| Verfügbarkeit | Tägliche Datenbanksicherungen beim Hosting-Anbieter; Überwachung des Dienstes; automatische Wiederaufnahme abgebrochener Vertonungen; Begrenzung der Anfragen je Kunde |
| Belastbarkeit | Schutz vor Abrufen interner Adressen beim Laden fremder Webseiten; Prüfung von Uploads anhand des Dateiinhalts |
| Überprüfung | Regelmäßige Prüfung der Maßnahmen und Dienstleister; Verfahren für Datenschutzvorfälle mit Meldung nach § 5 |
| Auftragskontrolle | Verträge zur Auftragsverarbeitung mit allen Unterauftragsverarbeitern; Weisungen nur über Dashboard und Textform |